a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Lathagan Lena Rex (nachfolgend „Coach“ genannt) und dem Klienten als Coachingvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Coaches durch schlüssiges Handeln annimmt und sich an sie zum Zwecke des Coachings wendet.
c) Der Coach ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche der Coach aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder welche ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coachs für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.
Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Ausübung des system- und lösungsorientierten Coachings beim Klienten, unter Berücksichtigung eventueller Behandlungsverbote und seiner Sorgfaltspflicht, anwendet. Dabei werden häufig auch Methoden und Interventionen angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden und Interventionen weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
a) Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Coach und Klient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht.
b) Die Honorare sind jeweils vor dem Coaching vom Klienten per Überweisung zu bezahlen. Der Klient erhält eine Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
c) Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Coaching-Terminen hat der Klient dem Coach eine Ausfallvergütung als Schadenersatz in Höhe von 100% der Gesamtgebühr zu zahlen. Sagt der Klient den Termin mindestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin ab, entfällt die Ausfallvergütung.
a) Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Coach kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
b) Der Coach erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine Auskünfte. Auskünfte und notwendige Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
a) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken des festgelegten Coachings zu verwenden.
b) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm schriftlich ausgehändigt wurden, oder die er persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann.
c) Der Coach behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich des Coachings und der persönlichen Verhältnisse des Klienten keine Auskünfte an Dritte, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Klienten vor.
a) Das Coaching ist zeitlich begrenzt. Der Zeitrahmen wurde auf der Rechnung festgelegt. Eine Coaching-Sitzung dauert zwischen 60 – 120 Minuten.
b) Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, finden die Coaching-Sitzungen in den Räumen des Coaches statt.
a) Bei Austritt aus dem Vertrag kann vom Klienten kein Recht abgeleitet werden, gezahlte Honorare zurückzufordern (s. § 4).
b) Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.
a) Der Coach ist berechtigt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen.
b) Der Coach ist verpflichtet, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine Informationen über den Klienten an Dritte weiterzugeben; es sei denn, diese sind bereits öffentlich bekannt oder der Coach wurde von seiner vertraglichen Schweigepflicht entbunden.
c) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken des vertraglich festgelegten Coachings zu verwenden.
d) Aufzeichnungen aller Art sind so zu verwahren, dass außenstehende Dritte keinerlei unbefugten Zugang bekommen.
e) Diese Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Es gilt die Datenschutzerklärung.
Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Gerichtsstand: Elmshorn